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Erheben Sie Ihre Räumungsklage nicht zu früh– sonst bleiben Sie auf den Kosten sitzen

Rückt nach einer fristgemäßen Kündigung das Ende des Mietverhältnisses näher, möchten Vermieter gern die Sicherheit haben, dass der Mieter die Wohnung pünktlich zurückgibt. Doch Vorsicht: Verklagen Sie Ihren Mieter nicht zu früh auf rechtzeitige Räumung der Wohnung, sonst bleiben Sie am Ende auf den Kosten sitzen. Haben Sie Ihrem Mieter gekündigt, brauchen Sie das Ende
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