Vermieten Sie Gewerberäume, können Sie Ihren Mieter in größerem Umfang als bei der Wohnungsvermietung an Ihren Kosten beteiligen. Nutzen Sie diese Chance und vereinbaren Sie mit Ihrem Gewerbemieter, dass er die Kosten für die Hausverwaltung zu tragen hat. Ihren Wohnungsmieter können Sie zusätzlich zur Nettomiete für den Gebrauch der Wohnung lediglich dazu verpflichten, die Betriebskosten
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