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Videoüberwachung des Handwerkers durch den Mieter – kann ich das unterbinden?

Frage: Die Handwerker, die in der Mietwohnung einen Wasserschaden beheben sollten, haben festgestellt, dass der Mieter die Wohnung mit Videokameras ausgestattet hat, und weigern sich nun, weiter in der Wohnung zu arbeiten. Der Mieter beruft sich auf sein Hausrecht und ist nicht bereit, die Kameras abzubauen. Was nun? Dr. Mahlstedt: Das Hausrecht des Mieters gilt
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