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Anlage der Mietkaution: Wer trägt hierfür die Kosten?

Frage: Gibt es für den Vermieter eine Möglichkeit, die Gebühren für die Einrichtung eines Mietkautionskontos an den Mieter weiterzugeben? Dr. Mahlstedt: Ja, die Kosten, die Ihnen für die Anlage der Mietkaution von Ihrem Kreditinstitut berechnet werden, sind vom Mieter zu tragen. Denn die Mietkaution ist ein Treuhandvermögen, welches Sie während der Mietzeit für den Mieter
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