Hält der Mieter einen Hund in der Wohnung, kann es leicht zu Schäden kommen, besonders, wenn die Mietwohnung mit einem Parkettboden ausgestattet ist. Das Amtsgericht Berlin-Köpenick hielt in einem solchen Fall die Vereinbarung einer zusätzlichen Mietkaution für zulässig – das ist erfreulich (Urteil v. 13.09.22, Az. 7 C 36/22). Bei Mietbeginn hatte der Mieter bereits
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