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Kleinreparaturen in der Mietwohnung – in diesen Fällen zahlt dafür Ihr Mieter

Darum geht es: Im Grundsatz zahlen Sie für Reparaturen in und an der Mietwohnung, doch es gibt eine Ausnahme: Bei wirksamer Vereinbarung im Mietvertrag zahlt Ihr Mieter für Kleinreparaturen. Doch Achtung, nicht jede kleine Reparatur ist rechtlich eine Kleinreparatur. Und die Regelung im Mietvertrag ist auch kein Selbstbehalt. Wann Sie Ihren Mieter aber zur Kasse
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