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Reparaturen in der Mietwohnung: Schützen Sie sich vor einer Ersatzvornahme durch Ihren Mieter!

Zeigt der Mieter Ihnen Mängel der Mietwohnung an, ist zügiges Handeln empfehlenswert. So können Sie Mietminderungen gering halten. Außerdem verhindern Sie, dass der Mieter den Mangel selbst beseitigen lässt – und Sie dafür zahlen müssen. Manchem Vermieter und Verwalter ist gar nicht bewusst, dass der Mieter bei einem Verzug mit der Mangelbeseitigung selbst aktiv werden
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