Bei Rückgabe der gemieteten Räume am Ende der Mietzeit führen Vermieter und Mieter häufig eine gemeinsame Begehung der Mieträume durch. Dabei wird geprüft, ob alles ordnungsgemäß ist oder ob Schäden und Mängel vorhanden sind. Wer hier als Vermieter oder Verwalter nicht sorgsam vorgeht, verschenkt leicht seine Rechte. Die Wohnungsbegehung am Ende eines Mietverhältnisses erfüllt 3
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