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Bei Missachtung eines Hausverbots dürfen Sie dem Mieter fristlos kündigen

Stört ein Besucher des Mieters wiederholt den Hausfrieden durch erhebliche Lärmbelästigungen, darf der Vermieter den Mieter abmahnen und auch gegen den Besucher ein Hausverbot aussprechen. Bei dessen Missachtung können Sie dem Mieter fristlos kündigen (LG Hamburg, Beschluss v. 09.02.24, Az. 311 S 89/23). Grundsätzlich ist ein Mieter berechtigt, selbst zu bestimmen, wen er in seine
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