Soll Ihre Mietwohnung künftig durch Sie, einen Haushalts- oder Familienangehörigen genutzt werden, dürfen Sie Ihrem Mieter wegen Eigenbedarfs kündigen. Nun ist der BGH erfreulicherweise noch einen Schritt weiter gegangen: Kündigen dürfen Sie ebenso dann, wenn Sie die Wohnung künftig überwiegend geschäftlich nutzen möchten (Urteil v. 10.04.24, Az. VIII ZR 286/22). Im Urteilsfall hatte der Vermieter
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