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BGH: Kündigung ist trotz falscher Frist wirksam!

Haben Sie Ihrem Mieter ordentlich fristgerecht gekündigt, aber die Frist falsch berechnet und ein zu frühes Enddatum angegeben, ist das nicht weiter schlimm. Ihre Kündigung ist wirksam und beendet das Mietverhältnis zum „richtigen“ Endtermin (Urteil v. 10.04.24, Az. VIII ZR 286/22). Das kommt in der Praxis immer wieder vor: Bei Ausspruch der Kündigung wird die
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