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BGH: Zerrüttung des Mietverhältnisses reicht nicht für die fristlose Kündigung

Allein auf den Umstand, dass das Vertrauensverhältnis zwischen dem Mieter und Ihnen als Vermieter zerstört ist, können Sie eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses nicht stützen. Nur wenn die Zerrüttung des Mietverhältnisses zumindest auch durch ein vertragswidriges Verhalten des Mieters verursacht ist, werden Sie mit Ihrer Kündigung Erfolg haben (BGH, Urteil v. 29.11.23, Az.VIII ZR 211/22).
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