Was viele Vermieter nicht wissen – aber zu ihrem Vorteil wissen sollten: Ihre Eigenbedarfskündigung ist schon dann gerechtfertigt, wenn der Vermieter die Wohnung für sich und/oder seine Kinder lediglich 2 bis 4 Wochen im Jahr nutzen möchte. Dem steht nicht einmal entgegen, dass Wohnungen in Ballungszentren und Großstädten immer knapper werden. So hat es der
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