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Eigenbedarfskündigung: Verhandeln Sie nicht über eine Mieterhöhung!

Eine Eigenbedarfskündigung setzt voraus, dass die behauptete Nutzungsabsicht bereits feststeht. Ist der Vermieter jedoch bei Zahlung einer höheren Miete zur Fortsetzung des Mietverhältnisses bereit, ist die auf Eigenbedarf gestützte Kündigung unwirksam (AG Münster, Urteil v. 28.11.22, Az. 98 C 1780/22). In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass Vermieter sich zu einer Eigenbedarfskündigung entschließen,
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