Eigenbedarf ist aktuell einer der häufigsten Kündigungsgründe. Doch für viele Vermieter beginnen die Zweifel bereits bei der Frage, zu wessen Gunsten sie eigentlich wegen Eigenbedarfs kündigen dürfen. Klar ist, dass Eigenbedarf besteht, wenn Sie selbst in die gekündigten Räume einziehen möchten. Ebenso dürfen Sie kündigen, um enge Familienangehörige mit Wohnraum zu versorgen. Zu diesen gehören
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