In der Vermietungspraxis kommt es immer wieder vor, dass ein Mieter seinen Mietvertrag kündigt, später die Kündigung jedoch wieder „rückgängig“ machen möchte. Dies jedoch kann ein Mieter nicht von seinem Vermieter verlangen. Die Gründe dafür, eine voreilige Kündigung widerrufen zu wollen, sind vielfältig. Etwa stellt ein Mieter fest, dass sein Eigenheim nicht wie geplant fertiggestellt
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