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Gewaltschutz: Täter wird aus der Wohnung gewiesen – Ihr Mietverhältnis besteht dennoch weiter

Mancher Vermieter hat bereits erlebt oder hegt den Verdacht, dass es in seiner Mietwohnung zu Fällen von häuslicher Gewalt kommt. Auseinandersetzungen oder Gewalttätigkeiten innerhalb der Mietwohnung berechtigen Sie jedoch nicht zu einer Kündigung. Und selbst wenn durch die Polizei oder das Familiengericht einer der Partner der Wohnung verwiesen wird, endet das Mietverhältnis dadurch nicht. Wird
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