In der Praxis kommt es häufig vor, dass eine Kündigung nicht vom Vermieter persönlich oder bei mehreren Vermietern nicht von allen unterschrieben wird. Die Kündigung kann dennoch wirksam erfolgen – vorausgesetzt, bei der Stellvertretung wird alles richtig gemacht. Die Kündigung eines Wohnraum-Mietvertrags muss schriftlich erfolgen (§ 568 Abs. 1 BGB). Unproblematisch ist die Form erfüllt,
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