Um bei einem Wohnungswechsel doppelte Mietzahlungen zu vermeiden, werden manche Mieter erfinderisch. Sie kündigen kurzerhand fristlos und begründen dies mit angeblichen Mängeln, die zuvor nie angezeigt wurden oder kein Problem dargestellt haben. Das brauchen Sie nicht zu akzeptieren. Tritt ein Mangel auf, muss der Mieter diesen zunächst anzeigen und Ihnen so die Möglichkeit geben, den
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