Viele Vermieter müssen sich mit verspäteten Mietzahlungen herumplagen. Ihre Rechte bei diesem Ärgernis hat das Kammergericht Berlin nun deutlich gestärkt. Denn die Richter entschieden, dass einem Mieter schon dann fristlos gekündigt werden darf, wenn dieser nach 2 Abmahnungen wegen verspäteter Mietzahlungen direkt wieder seine Miete unpünktlich zahlt – auch, wenn diese Verspätung nur einen Tag
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