Darum geht es: Ruhestörender Lärm, unerlaubte Untervermietung, Zahlungsverzug, unpünktliche Mietzahlung … Viele Mieter verletzen ihre Pflichten. Damit Sie sich in diesen und weiteren Fällen von Ihrem Mieter trennen können, gibt Ihnen das Gesetz nicht nur die fristlose, sondern auch eine ordentliche Kündigung an die Hand. Damit können Sie auch in weniger gravierenden Fällen als Vermieter
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