Sie können Ihre Mieter auch für ein Fehlverhalten im Umfeld der Mietwohnung zur Rechenschaft ziehen und gegebenenfalls kündigen, wie ein Urteil aus Köln zeigt (AG Köln, Urteil v. 11.11.22, Az. 219 C 95/21). Vor dem Eingang eines Mehrfamilienhauses fanden mehrere mehrstündige Trinkgelage statt, an denen auch der Mieter beteiligt war. Durch lautstarke Unterhaltungen, Gegröle und
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