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Psychisch kranker Mieter: Kündigung bei massiver Lärmstörung rechtens

Massive Lärmstörungen zu verschiedenen Tages- und Nachtzeiten rechtfertigen eine fristlose Kündigung nach erfolgloser Abmahnung auch, wenn der störende Mieter psychisch krank und dadurch schuldunfähig ist (VerfGH Sachsen, Beschluss v. 30.08.23, Az. Vf. 40-IV-23). Gegenüber psychisch kranken oder schuldunfähigen Mietern ist grundsätzlich ein erhöhtes Maß an Toleranz gefordert. Dennoch können Sie als Vermieter auch unschuldig handelnden
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