Im Lauf eines Mietverhältnisses kommt es immer wieder darauf an, wann genau ein Brief die Gegenseite erreicht. Kündigungen, Mieterhöhungen und Betriebskostenabrechnungen sind an Fristen gebunden und ein verspäteter Zugang hat oft finanzielle Nachteile. Das Landgericht Krefeld hat dazu jetzt entschieden, dass die mündliche Benachrichtigung des Empfängers über einen erfolgten Briefeinwurf den Zeitpunkt des Zugangs nicht
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