Kündigen Sie Ihrem Mieter ordentlich, also unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist, müssen Sie immer damit rechnen, dass er Widerspruch einlegt. Häufig geben Mieter als Begründung an, es sei ihnen nicht möglich, eine Ersatzwohnung zu fin-den. Mit diesem Einwand sind sie jedoch selten erfolgreich. Ein Mieter kann sich auf den Härtegrund des fehlenden Ersatzwohnraums berufen, wenn
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