Fristlose Kündigung bei Prostitution im Mietshaus Gewerbliche Prostitution stellt in einem Wohnhaus, insbesondere wenn dort auch Kinder leben, eine unerlaubte Nutzung dar. Nach erfolgloser Abmahnung darf der Vermieter fristlos kündigen (AG Halle, Urteil v. 09.01.24, Az.97 C 607/23). Kein Schadenersatz trotz unberechtigter Kündigung Kündigt der Vermieter unberechtigt, muss er dem Mieter einen hierdurch verursachten Schaden
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