Frage: In einem Wohnungsmietvertrag heißt es: „Das Mietverhältnis verlängert sich jeweils um ein Jahr, falls es nicht mit der gesetzlichen Frist zum Ende eines Mietjahres gekündigt wird.“ Kann der Mieter tatsächlich nur zu diesen Terminen, hier also zum 31.07. eines jeden Jahres, kündigen? Dr. Mahlstedt: Leider teilen Sie nicht mit, wann der Mietvertrag seinerzeit abgeschlossen
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