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Verzögerte Zustellung– Ihre Kündigung ist trotzdem wirksam

Sie haben Ihrem Mieter ordentlich gekündigt. Da das Kündigungsschreiben aber verspätet zugestellt wird, halten Sie mit dem im Kündigungsschreiben genannten Räumungsdatum die gesetzliche Kündigungsfrist nicht mehr ein. Mieter behaupten dann gern, die Kündigung sei unwirksam, weil zum falschen Termin gekündigt wurde. Lassen Sie sich dadurch jedoch nicht verunsichern. Die Angabe eines falschen Datums im Kündigungsschreiben
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