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Vorsicht: Bei Schlüsseleinwurf in den Briefkasten droht Ihnen ab jetzt eine schnelle Verjährung

Der BGH hat mit einem aktuellen Urteil das Risiko für Vermieter leider deutlich erhöht, dass am Ende der Mietzeit Schadenersatzansprüche gegen den Mieter durch Verjährung verloren gehen. Bereits wenn der Mieter unabgesprochen die Schlüssel zum Mietobjekt in Ihren Briefkasten wirft, kann dadurch der Beginn der kurzen, 6-monatigen Verjährungsfrist ausgelöst werden, wie ein Vermieter gewerblicher Räume
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