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Vorsicht, Falle: Kündigen Sie auch schon ausgezogenen Mietern!

Ein teurer Fehler unterläuft Vermietern und Mietverwaltern leider immer wieder: Die Kündigung wird nicht an alle Mieter gerichtet, die im Mietvertrag stehen. Genau das ist aber notwendig, sonst ist die Kündigung unwirksam– selbst dann, wenn einer Ihrer Mieter schon ausgezogen ist. Grundsätzlich gilt: Auch wenn ein Mieter auszieht, bleibt er Ihr Mieter. Die Gerichte sind
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