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Wann Sie Garagen, Kellerräume etc. separat kündigen dürfen

Ein einheitliches Mietverhältnis können Sie im Allgemeinen nur einheitlich kündigen. Die separate Kündigung mitvermieteter Kellerräume, Dachböden, Kfz-Stellplätze oder gar einzelner Zimmer einer Wohnung ist regelmäßig nicht möglich. Allerdings gibt es eine wichtige Ausnahme, die Sie kennen sollten und von der Sie profitieren können. Nebenräume oder Grundstücksteile, die Sie zusammen mit einer Wohnung vermietet haben, dürfen
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