Darum geht es: Wenn einem Mieter wegen Zahlungsverzugs fristlos gekündigt wurde, kann er diese Kündigung (nicht aber eine ordentliche Kündigung!) unwirksam werden lassen, wenn er innerhalb einer „Schonfrist“ seine Mietschulden komplett bezahlt oder deren Ausgleich sicherstellt. Allerdings hat der Mieter hierfür eine Reihe von Fristen und Vorgaben zu beachten, über die dieser Beitrag informiert. In
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