Viele Mietverträge sehen vor, dass dem Mieter die Erlaubnis zur Haltung eines Hundes zu erteilen ist, wenn hiergegen keine berechtigten Gründe sprechen. Verweigert der Vermieter dann die Erlaubnis ohne Begründung, darf der Mieter den Mietvertrag fristlos kündigen (LG Frankfurt/Oder, Urteil v. 26.10.23, Az. 16 S 25/23). Gewiss, die Haltung kann im Mietvertrag per se verboten
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