In einer aktuellen Entscheidung hat der BGH klargestellt, zugunsten welcher Familienangehörigen Sie Ihrem Mieter ab jetzt wegen Eigenbedarfs kündigen dürfen. Er hat dabei auf die Regelungen zum prozessualen Zeugnisverweigerungsrecht zurückgegriffen (Urteil v. 10.07.24, Az. VIII ZR 276/23). Der BGH liest aus den Vorschriften zum Zeugnisverweigerungsrecht (§ 383 ZPO, § 52 StPO) eine allgemeine Regel ab,
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