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„Ja“ zu Mietereinbauten: Wer zahlt deren spätere Instandsetzung?

Wenn der Vermieter umfassende Einbauten durch den Mieter genehmigt: Muss er dann bei einem Defekt mit Folgeschaden für die Instandsetzung und Schadensbeseitigung aufkommen? Nein, sagt erfreulicherweise das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg (Urteil v. 17.01.23, Az.206 C 256/22). Es ging um eine Wohnung, in der ein Mieter mit Zustimmung seines Vermieters schon vor fast 30 Jahren das Bad
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