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Ein Inflationszuschlag auf Mietspiegelwerte – das ist (nur) durch den Richter möglich!

Im Gerichtsprozess um die Zustimmung des Mieters zu einer Mieterhöhung darf der Richter zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete auf die Mietspiegelmiete noch einen Inflationsausgleichsbetrag, einen sogenannten „Stichtagszuschlag“ hinzurechnen (AG München, Urteil v. 29.11.23, Az. 416 C 18778/23). Mit diesem Zuschlag berücksichtigt das Gericht, dass ein Mietspiegel auf Daten beruht, die zu einem bestimmten zurückliegenden Stichtag
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