Möchten Sie in einem Wohnungsmietverhältnis die Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete anpassen, müssen Sie Ihr Erhöhungsverlangen dem Mieter in Textform erklären und begründen. Jetzt hat ein Landgericht die Begründung einer Mieterhöhung anhand des örtlichen Grundstücksmarktberichts akzeptiert (LG Bückeburg, Beschluss v. 13.10.22, Az. 1 S 5/22). Der Vermieter hatte, da ihm ein Mietspiegel oder Vergleichswohnungen nicht
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