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Indexmieterhöhung: Von welchem Indexstand muss ich ausgehen?

Frage: Im Wohnungsmietvertrag habe ich eine Indexmiete vereinbart. Der Vertrag wurde am 08.03.2023 von beiden Mietparteien unterschrieben. Zu diesem Zeitpunkt war der aktuellste vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Verbraucherpreisindex derjenige von Januar 2023. Mietbeginn war der 01.05.2023. Nun möchte ich die Indexmiete erhöhen und frage mich, von welchem Ausgangswert ich die Mieterhöhung berechnen muss. Gilt der
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