Das erleben Vermieter und Verwalter immer wieder: Kaum haben sie dem Mieter eine Mieterhöhungserklärung zugeschickt, kommt postwendend eine lange Mängelliste und die Zustimmung zur Mieterhöhung wird verweigert. Das brauchen Sie sich von Ihrem Mieter nicht gefallen zu lassen. Liegen die vom Mieter behaupteten Mängel tatsächlich vor, darf er die Miete mindern. Ein Recht aber, deswegen
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