In der Praxis kommt es gar nicht so selten vor, dass Vermieter nur einen Teil der anfallenden Betriebskosten separat auf den Mieter umlegen, etwa nur die Heiz- und Wasserkosten. Die übrigen Betriebskosten werden einfach mit der vom Mieter zu zahlenden Grundmiete abgedeckt (sogenannte (Teil-)Inklusivmiete). Verschenken Sie in einem solchen Fall kein Geld, sondern nutzen Sie
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