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Mieterhöhung bei Inklusivmieten– so nutzen Sie den Mietspiegel zu Ihrem Vorteil und verschenken keinen Cent!

In der Praxis kommt es gar nicht so selten vor, dass Vermieter nur einen Teil der anfallenden Betriebskosten separat auf den Mieter umlegen, etwa nur die Heiz- und Wasserkosten. Die übrigen Betriebskosten werden einfach mit der vom Mieter zu zahlenden Grundmiete abgedeckt (sogenannte (Teil-)Inklusivmiete). Verschenken Sie in einem solchen Fall kein Geld, sondern nutzen Sie
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