Möchten Sie Ihrem Mieter bereits nach einer Mietzeit von weniger als 3 Jahren die Miete erhöhen, dürfen Sie die Kappungsgrenze voll ausschöpfen. Eine zeitanteilige Reduzierung der Kappungsgrenze findet nicht statt (LG Lübeck, Urteil v. 29.06.23, Az. 14 S 95/22). Bei Ihren Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete gilt eine Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB). Innerhalb
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