Mieter muss Bemühungen um Ersatzwohnraum beweisen Beantragt der Mieter die Verlängerung einer gerichtlich gewährten Räumungsfrist, muss er beweisen, dass er sich ausreichend um eine Ersatzwohnung bemüht hat. Die bloße Einreichung von Bewerbungsunterlagen genügt hierfür nicht (LG Berlin II, Beschluss v. 17.02.24, Az. 67 T 108/23). Ersatzwohnung: Mieter muss Einschnitte hinnehmen Nach einer Eigenbedarfskündigung muss der
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