Noch gibt es sie: öffentlich geförderte Wohnungen, die der Preisbindung unterliegen. Wenn bei Ihren Wohnungen die Preisbindung demnächst ausläuft, können Sie bereits jetzt zukünftige Mietanpassungen auf den Weg bringen. Entfällt die Preisbindung Ihrer öffentlich geförderten Wohnung, gelten ab diesem Zeitpunkt die allgemeinen gesetzlichen Mieterhöhungsmöglichkeiten für Wohnraum. Ausgangsmiete ist jeweils die zuletzt vom Mieter geschuldete Miete,
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