Möchten Sie einem Wohnungsmieter die Miete erhöhen, haben Sie 2 Grenzen zu beachten: Einerseits die ortsübliche Vergleichsmiete und andererseits die sogenannte Kappungsgrenze, geregelt in § 558 BGB. Die Kappungsgrenze besagt, dass die Mie te sich innerhalb von 3 Jahren maxi mal um 20% erhöhen darf. Nach dem neuen Mietrecht kann diese Grenze in Zukunft regional
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