Menü

So berechnen Sie die Kappungsgrenze richtig

Möchten Sie einem Wohnungsmieter die Miete erhöhen, haben Sie 2 Grenzen zu beachten: Einerseits die ortsübliche Vergleichsmiete und andererseits die sogenannte Kappungsgrenze, geregelt in § 558 BGB. Die Kappungsgrenze besagt, dass die Mie te sich innerhalb von 3 Jahren maxi mal um 20% erhöhen darf. Nach dem neuen Mietrecht kann diese Grenze in Zukunft regional
Exklusiver Inhalt für Abonnenten

Melden Sie sich an oder sichern Sie sich jetzt Ihren Zugang zu allen Inhalten.

  • Fachartikel & Praxiswissen: Zugang zu allen Fachartikeln, Urteilen und Leserfragen rund um Immobilieneigentum.
  • Vorlagen & Downloads: Arbeitshilfen, Musterschreiben und Checklisten zum sofortigen Einsatz.
  • Tools & Rechner: Praktische Online-Tools wie den Betriebskostenrechner und Investitionsrechner.