Frage: Ein Bekannter berichtete mir, dass eine unleserliche Unterschrift von Gerichten als unwirksam angesehen wird. Müssen die Unterschriften auf meinen Kündigungen oder Mieterhöhungen wirklich leserlich sein? Dr. Mahlstedt: Nein, leserlich in dem Sinne, dass Außenstehende aus Ihrer Unterschrift Ihren vollständigen Namen entziffern könnten, braucht Ihre Unterschrift nicht zu sein. Eine wirksame Unterschrift ist dort erforderlich,
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