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Urteile kompakt – Juli 2023

Keine Mietminderung wegen „Gerümpel“ im Flur Außerhalb der Mietwohnung abgestellte Gegenstände bzw. das „Gerümpel“ anderer Hausbewohner berechtigen Mieter nicht zur Mietminderung, solange der Fluchtweg nicht versperrt wird (OLG Frankfurt/Main, Urteil v. 18.04.23, Az. 2 U 43/22). Mietminderung wegen unzureichenden Warmwassers Wird erst nach einem Vorlauf von ca. 23,3Litern eine Wassertemperatur von ca. 40 °C erreicht,
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