Eine einmal wirksam vereinbarte Miethöhe bleibt Ihnen auch in Folgemietverhältnissen erhalten (LG Berlin, Urteil v. 22.09.22, Az. 67 S 113/22). Ein Berliner Vermieter hatte seine Mietwohnung im Jahr 2014, noch vor dem Inkrafttreten der Mietpreisbremse, zu 380 € monatlich vermietet. Bereits im Jahr 2015 wurde die Wohnung neu vermietet, diesmal zu 422 € monatlich. Im
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