Viele Vermieter und Verwalter versuchen, ihren Reparaturpflichten zu entgehen, indem sie im Mietvertrag bestimmte Einrichtungen in der Mietwohnung als nur „verliehen“ ausweisen. Auch wir haben dazu in der Vergangenheit geraten, doch mehren sich nun leider die Urteile, die dieses „Vermieterschlupfloch“ schließen. Am häufigsten wird dieser Trick bei Einbauküchen angewendet. Hier wird am meisten mit Reparaturen
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