Frage: Ein Handwerker hat mich darauf hingewiesen, dass in der Mietwohnung „messiehafte Zustände“ herrschen. Wie gehe ich nun am besten vor? Dr. Mahlstedt: Verlangen Sie von Ihrem Mieter zeitnah eine Besichtigung der Wohnung. Der konkrete Hinweis, dass es sich um eine Messie-Wohnung handeln soll, stellt einen ausreichenden Anlass für eine Wohnungsbesichtigung dar (LG Hannover, Beschluss
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