Ob Mietpreisbremse, Eigenbedarf oder ungewöhnliche Bauprojekte– die Gerichte setzen derzeit deutliche Akzente im Immobilienrecht. Drei aktuelle Entscheidungen zeigen, wo der Gesetzgeber und die Rechtsprechung Eigentümern Grenzen ziehen– und wo sie Ihnen als Vermieter zugleich Gestaltungsspielräume eröffnen. Wer seine Strategie anpasst, kann auch unter engen regulatorischen Rahmenbedingungen handlungsfähig bleiben. Mietpreisbremse verlängert: Verfassungsgericht hat keine Bedenken Nach
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